Auf ärztliche Verordnung
Podologische Komplexbehandlung
Die Komplexbehandlung verbindet Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung. Sie kann beim diabetischen Fußsyndrom mit nachgewiesener Neuropathie – mit oder ohne Durchblutungsstörung – sowie bei bestimmten vergleichbaren Neuropathien oder Querschnittssyndromen verordnet werden.
